Interne Richtlinien erlaubten Besetzung jenseits von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - dies muss Konsequenzen haben
In der Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung am Dienstag, 30.09.2025, hat die CDU-Fraktion nachgefragt, wie es zur Stellenbesetzung im Geschäftsbereich von Bürgermeister Kühn kommen konnte. Stadtrat Mirko Göhler, der beruflich reichlich Erfahrung mit Einstellungsverfahren in den öffentlichen Dienst hat, kritisiert das Verfahren scharf:
„Seitens der Verwaltung wurde uns erläutert, dass nach der geltenden Richtlinie in der Landeshauptstadt Dresden in einem ersten Schritt das Haupt- und Personalamt zunächst die Bewerberliste nach Eignung zusammenstellt. Die Fach- bzw. Geschäftsbereiche entscheiden dann nach eigenem Ermessen, welche Kandidatinnen und Kandidaten sie zu Auswahlgesprächen einladen. So sei auch im vorliegenden Fall vorgegangen worden. Dieses Vorgehen steht jedoch nicht im Einklang mit den bundeseinheitlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst. Die Kriterien ‚Eignung‘, ‚Befähigung‘ und ‚fachliche Leistung‘ sind verbindlich für jede Stellenbesetzung. Bürgermeister Kühn hat hier offensichtlich andere Kriterien höher gewichtet. Nach den uns vorliegenden Informationen, war die Auswahl und Besetzung damit unzulässig. Gerichtlich dagegen vorgehen kann allerdings nur ein oder mehrere Mitbewerber über eine Konkurrentenklage.“
Die CDU-Fraktion fordert klare Konsequenzen. Fraktionsvize Göhler begrüßt daher, dass der zuständige Personalbürgermeister Jan Pratzka in einem ersten Schritt die notwendigen Maßnahmen eingeleitet hat, um die ergänzenden Richtlinien der Landeshauptstadt Dresden unmissverständlich zu schärfen.
Göhler abschließend: „Es muss sichergestellt werden, dass allgemeingültiges Recht für Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst nicht weiter unterlaufen werden kann. Zukünftige Stellenbesetzungen dürfen ausschließlich nach objektiven, fachlichen Kriterien entschieden werden. Das gilt auch und besonders für Bürgermeister Kühn.